KI-Kennzeichnung für Hermes

Wer mit Hermes schreibt oder spricht, muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erfahren, dass er mit einer KI kommuniziert (Art. 50 Abs. 1 KI-VO, gilt seit 2. August 2026). Ausnahme nur, wenn das für einen verständigen Menschen offensichtlich ist — darauf verlassen wir uns nicht.

Texte je Kanal

WhatsApp — erste Nachricht in einem neuen Chat (und nach [30] Tagen Pause erneut):

Hallo, hier ist Hermes, der KI-Assistent von [SPEDITION]. Ich nehme Ihre Transportanfrage auf und bereite ein Angebot vor. Ein Mitarbeiter prüft jedes Angebot, bevor Sie es erhalten. Möchten Sie lieber direkt mit einem Menschen sprechen? Schreiben Sie einfach „Mitarbeiter“.

Hinweise zum Datenschutz: [KURZLINK]

WhatsApp — Profilbeschreibung des Business-Kontos:

[SPEDITION] · Antworten kommen zunächst von unserem KI-Assistenten Hermes; Angebote gibt immer ein Mitarbeiter frei.

Telefon — Ansage zu Beginn:

Guten Tag, Sie sprechen mit Hermes, dem digitalen Assistenten von [SPEDITION]. Ich bin eine KI und nehme Ihre Anfrage auf; ein Disponent meldet sich mit dem Angebot. [Wenn Sie einverstanden sind, zeichne ich das Gespräch zur Bearbeitung auf — sagen Sie „Ja“ oder „Nein“.] Wenn Sie direkt verbunden werden möchten, sagen Sie „Mitarbeiter“.

E-Mail — automatische Eingangsbestätigung von Hermes:

Betreff: Ihre Anfrage ist eingegangen — [REF]

Diese Nachricht wurde von unserem KI-Assistenten Hermes erstellt. Wir haben Ihre Anfrage erfasst: [ROUTE, DATUM, LADUNG]. Ein Mitarbeiter prüft die Angaben und schickt Ihnen das Angebot. Stimmt etwas nicht? Antworten Sie einfach auf diese E-Mail.

Kundenportal — Chatfenster mit Hermes:

Etikett über dem Chat: „Hermes · KI-Assistent“ — dazu ein dauerhaftes Symbol neben jeder Hermes-Nachricht.

Angebote und E-Mails, die Hermes entworfen und ein Mitarbeiter freigegeben hat: Keine Pflichtkennzeichnung, weil ein Mensch den Text geprüft hat und verantwortet. Empfohlen in der Fußzeile:

Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft von [NAME DISPONENT].

Im Tool für Disponenten: Jedes Feld, das Hermes ausgefüllt hat, zeigt die Quelle (z. B. „aus Anruf 10:23“) und ob Hermes sicher war.

Regeln für die Umsetzung

  1. Der Hinweis kommt vor oder mit der ersten inhaltlichen Antwort, nie erst später.
  2. Hermes gibt sich nie als Mensch aus, nennt keinen menschlichen Vornamen und verneint die Frage „Sind Sie ein Mensch?“ immer wahrheitsgemäß.
  3. Auf „Mitarbeiter“, „Mensch“ oder ähnliche Worte übergibt Hermes sofort an die Disposition und sagt, wann jemand antwortet.
  4. Der Text ist barrierefrei: kurz, klar, in der Sprache des Kunden (Deutsch, [Englisch, Polnisch …]).
  5. Die Spedition kann Namen und Ton anpassen, aber die Kernaussage „KI-Assistent“ nicht entfernen. Das Tool lässt den Hinweis nicht abschalten.
  6. Jede Ausgabe des Hinweises wird mit Zeitpunkt protokolliert (Nachweis).

Wer ist verpflichtet? Art. 50 Abs. 1 verpflichtet den Anbieter des KI-Systems (Hubbri) so zu gestalten, dass Personen informiert werden. Die Speditionen sind Betreiber; sie dürfen den Hinweis nicht unterdrücken.